Wir erstellen Gutachten in den Bereichen Garten, Landschaft und Obstbau. Alle Gutachten basieren auf allgemein anerkannten Regeln. Zu den Schwerpunkten unserer Arbeit gehören:
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach den aktuellen Sätzen des „JVEG, Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen“.
Bei Pflanzenschäden aufgrund von Unfällen, unerlaubten oder unsachgemäßen Rückschnitten, Vandalismus und ähnlichen Vorfällen lassen sich sowohl der Schaden als auch der monetäre Wert des entstandenen Schadens bewerten.
Zudem können Handlungsempfehlungen für den Umgang mit den beschädigten Pflanzen gegeben werden.
Hier sind einige Beispiele, die die Anforderungen von Pflanzen an ihren Standort und die Folgen bei Nichtbeachtung zeigen:
Ob besondere Anforderungen vorliegen, ob Schäden zu erwarten sind oder ob diese auf falsche Bauweisen zurückzuführen sind, kann bei einer Vor-Ort-Besichtigung festgestellt werden.
Häufige Ursachen für Pflanzenschäden, die zum Kümmerwuchs oder Absterben führen können, sind schlechte Bodenverhältnisse im Bereich der Wurzeln. Mit einfachen Feldversuchen vor Ort kann überprüft werden, ob der Boden die notwendigen Eigenschaften für Pflanzen oder Rasenflächen erfüllt.
Das Wurzelwachstum wird durch das Freilegen einzelner Bereiche untersucht und bewertet.
Unprofessionell durchgeführte Pflegearbeiten, wie unsachgemäßer Rückschnitt von Pflanzen, falsches Mähen von Rasenflächen oder fehlerhafte Bewässerung, können zu erheblichen Pflanzenschäden führen. Auch das Vernachlässigen von Pflegearbeiten kann Schäden verursachen und das Erscheinungsbild der Gartenbereiche negativ beeinflussen.
Bei den Belagsflächen werden folgende Aspekte geprüft und bewertet: Material, Fugen (Breite, Ausrichtung, Füllung, Füllhöhe), Belag (Ebenheit, Neigung, Neigungsrichtung, Einbauhöhe, Seiteneinfassung, Anschlüsse an Bauwerke) und Entwässerung.
Der Oberbau, einschließlich Tragschicht, Bettung, Fugenfüllung und Belag, kann bei Bedarf in geeigneter Weise überprüft werden.
Die Nutzungskategorie, Frostzone und Frosteinwirkungsklasse werden basierend auf den örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen festgelegt und in der Bauweise berücksichtigt.
Das Entschädigungsverfahren für landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen erfolgt grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Dies betrifft insbesondere Sonderkulturen wie Beerenobstanlagen, Baumobstanlagen, Weinberge und Baumschulquartiere.
Während einige Schäden leicht erkennbar und zuzuordnen sind, erfordern andere Fälle umfangreiche Laboruntersuchungen.
Ich bin Gartenbautechniker und habe über 30 Jahre beim Landratsamt in Esslingen am Neckar als Kreisfachberater für Obstbau, Garten und Landschaft gearbeitet.
Im Landkreis Esslingen fungierte ich als Kreisfachberater und unterstützte Projekte rund um den Streuobstbau, Baumpflege und ökologische Gartenbewirtschaftung. Ich war Ansprechpartner für Schadensgutachten im Grünbereich bei Baumschäden oder Pflanzenschäden. Neben meiner Beratertätigkeit war ich für öffentliche Schulungen in der Landschaftspflege und im Obstbau engagiert. Ich führte Seminare und Veranstaltungen durch, die sich sowohl an Gärtner, Hobbygärtner und Gartenbau-Profis richteten.
Ich habe umfassende Expertisen in der Bewertung und Pflege von Bäumen und Gartenanlagen, basierend auf jahrelanger Erfahrung aus meiner früheren Tätigkeit als Kreisfachberater.
Als unabhängiger Sachverständiger arbeite ich seit vielen Jahren für Gerichte, Staatsanwälte, die Polizei, Behörden, Firmen und Privatpersonen in den Bereichen Garten, Landschaft und Obstbau.
Ich bin vom Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich bestellt und vereidigt für die Bereiche Gehölzwertermittlung und Garten und Landschaftsbau - Herstellung und Unterhaltung,
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